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Die Regierungszeit von Gerhard Schröder, wird so schnell nicht in Vergessenheit geraten, dank den Namen Harz, Rürup und Riester. Jeder dieser Namen steht für eine Reform, die innerhalb der Amtszeit von Altkanzler Gerhard Schröder beschlossen wurde, mit dem Ziel die persönliche Altersvorsorge zu verbessern.
In wenigen Wochen läuft für alle Riester Sparer eine wichtige Frist ab. Betroffen sind hiervon alle Sparer, die seit oder vor 2004 in ihre Riester Rente einzahlen, die betroffenen Sparer müssen prüfen, ob der jeweilige Produktanbieter (das ist in der Regel die Bank, die Versicherung oder die Fondsgesellschaft) schon den Zulagenantrag für das Jahr 2004 vorliegen hat. Dieser Zulagenantrag muss unbedingt beantragt werden, um dadurch eine hinausgehende steuerliche Förderung zu garantieren, die im Rahmen der Einkommenssteuerveranlagung geltend gemacht werden kann.
Die Riester Rente ist besonders unter Finanzexperten hoch geschätzt, aber auch immer mehr erkennen jetzt die Vorteile und sichern sich die Riester Rente als Alterssicherung. Innerhalb der ersten 9 Monate des Jahres 2006 wurden bereits über 1,33 Millionen neue Verträge abgeschlossen. Seit Einführung der Riester Rente sparen bundesweit schon mehr als sieben Millionen Menschen, durch diese Altervorsorge. Bei Abschluss einer Riester Rente lohnt sich besonders ein Versicherungsvergleich.
Ab 2008 wird die Riester Rente noch interessanter für Sparer, denn dann wird die Grundzulage auf 154,00 Euro und die Kinderzulage auf 185,00 Euro jährlich erhöht. Darüber hinaus wird für Kinder, die im Jahr 2008 oder später geboren werden, die Zulage auf 300 Euro pro Jahr erhöht. Die Riester Rente lohnt sich aber auch für ältere Menschen, die zum Beispiel schon in zehn Jahren in den Ruhestand gehen. Bei einem Bruttogehalt von zum Beispiel 25.000 Euro jährlich und einen Jahresbeitrag von 750,00 Euro einschl. Zulagen, kann ein Arbeitnehmer auf eine lebenslange Zusatzrente von mehr als 100,00 Euro kommen. Die Auszahlung der Riester Rente beginnt mit der Alterrente der gesetzlichen Rentenversicherung, also nach dem 65. Lebensjahr. Die Leistungen können aber bereits schon ab dem 60.Lebensjahr beantragt werden.
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