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Insbesondere Frauen sind von der problematischen Situation der gesetzlichen Rentenversicherung betroffen. Dies wird mit einer Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge belegt. Frauen fehlt oft die Kontinuität im Erwerbsleben. Nur wer regelmäßig und möglichst hohe Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, hat einen höheren Anspruch auf Altersrente.
Viele Frauen sind müssen Erwerbstätigkeit unterbrechen, verringern oder ganz beenden, um Kinder zu erziehen oder Angehörige zu pflegen. Derzeit haben mehr als 8 Millionen von den derzeit rund 11 Millionen Rentnerinnen ihre Berufstätigkeit wegen Kindererziehung unterbrochen oder beendet. Knapp 40 Prozent der berufstätigen Frauen arbeiten heute in Teilzelt, um Beruf und Familie miteinander vereinbaren zu können.
Nicht nur die fehlende Kontinuität im Erwerbsleben oder die Reduzierung der Arbeitszeit und damit verbunden des Einkommens, sondern auch die geringeren Zusatzeinkünfte aus privater und betrieblicher Altersvorsorge lassen die später zu erwartende Rente oft deutlich niedriger ausfallen als bei Männern. Somit ist auch für Frauen, die keine Kinder erziehen, nicht verheiratet und durchgängig berufstätig sind, Altersvorsorge ein wichtiges Thema.
Dass Altersarmut weiblich ist, wird inzwischen auch von staatlicher Seite deutlicher gesehen. So wurde im Altersvermögensergänzungsgesetz, das seit dem 1. Januar 2003 gilt, verstärkt die Alterssicherung von Frauen ins Auge gefasst. Kindererziehungszeiten werden z.B. verstärkt bei der Rentenbemessung berücksichtigt: Kann eine Frau mindestens 35 Jahre Beitragszeiten (Pflicht-, freiwillige Beiträge, Ersatz-, Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten) vorweisen, erhöht sich die Bewertung der Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung:
- Für die Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr eines Kindes, sofern nicht bereits die 3jährige (bei Geburten bis zum 31.12.1991) Kindererziehungszeit zur Geltung kam, wird das während dieser Zeit bezogene Gehalt um die Hälfte höher zur Rentenberechnung herangezogen, maximal bis zum jeweiligen Einkommen eines Durchschnittsverdieners (das Einkommen des Durchschnittsverdieners wird jährlich neu festgelegt und veröffentlicht).
- Sofern Sie wegen der gleichzeitigen Erziehung zweier oder mehrerer Kinder nicht berufstätig sein können, erhalten Sie zusätzliche Entgeltpunkte auf Ihrem Versicherungskonto gutgeschrieben, maximal bis zu einem Drittel dessen, was ein Durchschnittsverdiener an Entgeltpunkten erhält.
Damit sollen die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung für Frauen erhöht werden. Trotzdem müssen Sie als Frau meist erheblich mehr privat aufwenden, um im Alter nicht nur von einer Minimalrente oder gar der Grundsicherung oder Sozialhilfe leben zu müssen.
Neben der privaten Vorsorge kann auch die Förderrente eine wichtige und ergänzende Möglichkeit sein, Ihre Rentenlücke zu füllen!
Peter Lehmann service@altersvorsorge-rentenfonds.de
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