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Bevor die Erfindung des Girokontos kam, wurden Gehälter und Löhne bis in die 50-er Jahre in so genannten Lohntüten bar ausbezahlt. Kosten wie Wohnungsmiete etc. wurden ebenfalls mit Bargeld beglichen. Ab dem Jahr 1906 bot die schweizerische PTT erstmalig den so genannten Postscheckdienst an. Inzwischen findet fast sämtlicher Geldtransfer über Girokonten statt. Dadurch haben Girokonten eine sehr große Bedeutung bekommen und man bekommt sie bei Banken und Sparkassen eingerichtet. Allerdings besteht in Deutschland für Sparkassen kein Kontrahierungszwang, d.h. sie kann einem potentiellen Kunden die Eröffnung eines Girokontos verweigern. Ist ein Girokonto eröffnet, kann es der Kunde jederzeit wieder kündigen. Die Bank darf ihm hierfür keine Kosten berechnen. Auch die Bank darf unter bestimmten Voraussetzungen das Konto auflösen. Minderjährige benötigen bei der Einrichtung eines Girokontos die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten. Girokonten sind immer Kontenkorrentenkonten, d.h. es sind Konten in laufender Rechung bei denen täglich die Salden der jeweiligen Parteien berechnet wird. Darf der Kunde das Konto vertraglich vereinbart überziehen, gewährt im das Kreditinstitut einen so genannten Dispositionskredit. Teilweise dulden Banken auch eine Überziehung über das Dispositionslimit hinaus. Voraussetzung hierfür ist aber eine ausreichende Bonität des Kunden und die Akzeptanz der Schufa-Klausel. Der Kontoinhaber kann über dieses Konto mittels Barabhebung, Überweisung, Lastschriften und Daueraufträge verfügen. Ebenso verfügen die meisten Bankkunden über eine Debitkarte (Maestro), früher auch Eurocheque-Karte genannt. Kontoführung wird meist quartalweise abgerechnet. Guthaben auf Girokonten werden in der Regel nur gering verzinst. Den Überblick über die Kontobewegungen behält der Kunde durch Einsicht in seine Kontoauszüge, die in regelmäßigen Abständen für ihn am Kontoauszugdrucker zur Abholung bereitstehen.
Name: Tobias Forster E-Mail: v_avz@eventsponsor.de
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