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Aufgrund der günstigen Versicherungstarife möchten immer mehr Leute in die private Krankenversicherung wechseln. Vor allem für Angestellte lohnt sich ein Wechsel aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung, weil sie dadurch ihre Versicherungsausgaben senken können.
Jedoch ist ein Wechsel nur dann möglich, wenn der Versicherungsnehmer ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllt. So müssen beispielsweise Arbeitnehmer mit der Höhe ihres Einkommens über der so genannten Pflichtversicherungsgrenze liegen. Diese liegt derzeit bei einem monatlichen Brutto-Einkommen von 3.975 Euro - und das über drei Jahre in Folge. Selbständige, Freiberufler und Beamte haben es da schon leichter. Anders als Arbeitnehmer gibt es für sie keine Einkommensgrenze. Sie können direkt auf die Versicherer zugehen und einen Tarif abschließen.
Natürlich gibt es noch weitere Voraussetzungen für die private Krankenversicherung als nur das Brutto-Einkommen. So spielt auch der Gesundheitszustand des Versicherungsanwärters eine wichtige Rolle. Letztendlich hängt vom Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers ab, welche Kosten für den Versicherer entstehen können - und deshalb sind diese dazu berechtigt, auch Ablehnungen auszusprechen.
Damit die gesundheitlichen Voraussetzungen für die PKV überprüft werden können, müssen Anwärter einen Arzt aufsuchen. In aller Regel bestimmen die Versicherungsgesellschaften, welcher Arzt aufgesucht werden muss. Bei solch einem Arztbesuch werden zahlreiche Untersuchungen durchgeführt, damit die Versicherungsgesellschaft über den Gesundheitszustand der jeweiligen Personen bestens informiert ist. Diese Gesundheitsprüfung ist aber nicht nur deshalb eine private Krankenversicherung Voraussetzung, um das Versicherungsrisiko des Versicherungsnehmers besser einschätzen zu können. Des Weiteren ist sie von großer Bedeutung um die Beitragshöhe zu ermitteln. Denn die Beitragshöhe hängt im Wesentlichen vom Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers sowie von dessen Alter und Geschlecht ab.
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