
Informationen über die private und gesetzliche Krankenversicherung
und Vergleichsmöglichkeit zahlreicher Anbieter
Was unterscheidet die PKV von der GKV? |
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Die Möglichkeit, Mitglied einer privaten Krankenkasse zu werden, steht Freiberuflern, Selbständigen und Beamten unabhängig von der Einkommenshöhe offen. Des Weiteren können aber auch Arbeitnehmer, deren Einkommen über der sog. Versicherungspflichtgrenze liegt, in die PKV wechseln.
Gesetzliche und private Krankenversicherungen unterscheiden sich in einer Reihe von Punkten:
Bei der PKV handelt es sich zunächst um eine freiwillige Versicherung. Die verschiedenen Leistungsanbieter müssen sich an den Gesetzen von Angebot und Nahfrage orientieren und dementsprechend gute Leistungen anbieten, um konkurrenzfähig zu bleiben. Im Gegensatz hierzu stellt die GKV für die allermeisten Menschen eine Pflichtversicherung dar. Wer Angestellter ist und unterhalb der Versicherungspflichtgrenze verdient, muss Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein.
Eine wesentliche Eigenart privater Krankenversicherungen ist das Prinzip der Kostenerstattung. Wer in der PKV versichert ist, wird selbst Vertragspartner des entsprechenden Arztes, Zahnarztes etc. und erhält daher auch eine auf ihn ausgestellte Rechnung, die er zur Erstattung bei seinem Versicherungsunternehmen einreicht. Es besteht freie Auswahl bzgl. Krankenhäusern, Ärzten, Heilpraktikern etc. Die GKV arbeitet dagegen nach dem Sachleistungsprinzip, der Versicherte hat die Wahl unter den entsprechen Vertragspartnern des Versicherers, der auch die komplette Kostenabwicklung übernimmt.
Ein wesentliche Vorteil der PKV sind Leistungspakte nach Kundenwunsch. Gemäß dem Prinzip der individuellen Versicherbarkeit entscheidet jeder Versicherte, welche Leistungen er versichern möchte und welche nicht. Vom Basisschutz bis zum Spitzenpaket sind so individuelle Lösungen für jeden Anspruch möglich. Die Leistungskataloge der gesetzlichen Krankenversicherungsunternehmen sind dagegen weitgehend festgelegt und individuell nur in sehr geringem Maße beeinflussbar.
Die Gestaltung der Beiträge erfolgt in der PKV nach dem Äquivalenzprinzip. Die Höhe des Beitrages wird vom Alter und Geschlecht des Antragstellers, seinem Gesundheitszustand bzw. seiner bisherigen Krankheitsgeschichte sowie dem gewählten Leistungspaket bestimmt. Das Einkommen – in der GKV bis zum Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze einziger Einflussfaktor für die Höhe der zu entrichtenden Beiträge – spielt keine Rolle.
Der zunehmend älter werdenden Gesellschaft und der Tatsache, dass ältere Versicherte mehr Leistungen in Anspruch nehmen (müssen) als jüngere Mitglieder begegnen private Krankenversicherungen mit sog. Altersrückstellungen. Mittels dieser Rücklagen ist eine Beitragskonstanz auch im Alter gewährleistet. Das gesetzliche Krankenversicherungssystem basiert mit dem Umlageverfahren sehr stark auf dem Prinzip einer solidarischen Versicherungsgemeinschaft. Jüngere Mitglieder kommen in der GKV für die höheren Kosten älterer Versicherten mit auf.
Oliver Sinz, info(at)versicherungenvergleich.info
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