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Nicht jeder kann eine private Krankenversicherung wählen. Doch auch Kassenpatienten haben die Möglichkeit, wie Privatversicherte behandelt zu werden – mit einer privaten Zusatzversicherung.
Welche Möglichkeiten haben gesetzlich Krankenversicherte, um ihren Versicherungsschutz aufzustocken? Durch den Abschluss einer stationären Zusatzversicherung können sich Kassenpatienten in vielen Punkten den Mitgliedern der privaten Krankenversicherungen gleichstellen.
Behandlung wie in der Privaten Krankenversicherung Eine wichtige Option einer Zusatzpolice ist die Chefarztbehandlung. Hier ist jedoch darauf zu achten, bis zu welcher Höhe die Kosten erstattet werden. Bei einigen Tarifen werden die Kosten nur bis zu einem Höchstsatz - dem 3,5-fachen der Gebührenordnung für Ärzte - erstattet. Gerade bei seltenen oder schweren Krankheiten kann es jedoch erforderlich werden, einen teuren Spezialisten aufzusuchen. Dann können die Kosten erheblich höher liegen – teilweise bis zu mehr als dem sechsfachen der ärztlichen Gebührenordnung. Wer auch in einem solchen Fall abgesichert sein will, sollte unbedingt darauf achten, dass seine Zusatzversicherungspolice keine derartige Begrenzung enthält.
Durch die Option „erweiterte Krankenhauswahl“ haben Patienten die Möglichkeit, sich ein Krankenhaus selbst auszusuchen – unabhängig von der Empfehlung ihres Arztes. Hier können sie bundesweit wählen. Wird zum Beispiel ein Aufenthalt in einer Spezialklinik nötig, können die Versicherten eine teurere Klinik wählen als die vom Arzt empfohlene. Wie bei Versicherten einer Privaten Krankenversicherung werden die Mehrkosten von der Versicherung übernommen.
Eine weitere Option der Zusatzversicherung, die gesetzlich Krankenversicherte den Versicherten der privaten Krankenkassen gleichstellt, ist die Wahl eines Ein- oder Zweibettzimmers. Der Beitrag für einen Einbetttarif liegt zirka 25 Prozent höher als für einen Zweibetttarif. Für viele Versicherte ist diese Option jedoch weniger wichtig, da es ihnen vor allem darum geht, die bestmögliche Behandlung zu erhalten – genau wie Mitglieder einer privaten Krankenversicherung.
Ambulante Ergänzungsversicherungen bieten weitere Vorteile Durch Ergänzungsversicherungen können sich Kassenpatienten weitere Vorteile sichern, die sonst nur Versicherte der privaten Krankenversicherungen erhalten. Dazu gehört die Kostenübernahme bei alternativen Heilmethoden, wie zum Beispiel Heilpraktikerbehandlungen. Auch sind Zuzahlungen für Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen) oder Zahnbehandlungen (Zahnersatz, kieferorthopädische Behandlungen) möglich. In den Tarifen ist oft auch eine Auslandsreise-Krankenversicherung enthalten. In der Regel ist es jedoch günstiger, diese separat abzuschließen.
Name: Volker Altvater E-Mail: red-ext [at] 1plus.de
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