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Arbeiter und Angestellte, die mit ihrem Bruttogehalt über der Versicherungspflichtgrenze der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), liegen 2011 sind das 49500 €, sowie alle anderen Bürger dürfen ihre Krankenversicherung frei wählen. Damit können sie sich auch privat krankenversichern. Worin besteht der Unterschied zwischen einer GKV und einer PKV In den GKV wird der Versicherungsbeitrag prozentual vom Bruttogehalt berechnet. Er liegt 2011 bei allen GKV bei 15,5 %, wovon der Arbeitgeber etwa die Hälfte zahlt. Zusätzlich erheben einige GKV noch Zusatzbeiträge von ihren Versicherungsnehmern. Die Leistungen aller GKV sind im Sozialgesetzbuch vorgeschrieben und damit einheitlich festgelegt. Sie sollen notwendige Maßnahmen zur Wiederherstellung und Erhaltung der Gesundheit beinhalten. In der Praxis bedeutet das Basisversorgung und oft auch noch private Zuzahlungen. Mit der Weiterentwicklung der medizinischen Erkenntnisse und der Behandlungsmethoden steigt der Anteil der Zuzahlungen immer weiter, so dass heute schon bestimmte Leistungen, wie Brille, oder hochwertiger Zahnersatz nicht übernommen werden. In allen GKV besteht die Möglichkeit, geringverdienende Familienangehörige und Kinder, die noch kein Einkommen haben, beitragsfrei über den Hauptverdiener mit zu versichern. Die Finanzierung der PKV erfolgt kapitaldeckend und nicht wie in den GKV umlagenfinanziert. Hier bestimmt der Versicherungsnehmer beim Vertragsabschluss, welche Leistungen er in welcher Qualität und mit welchen Zuzahlungen gewünscht werden. Von der Grundabsicherung bis hin zu Sonderbehandlungen und alternativen Behandlungsmethoden ist alles versicherbar. So auch Chefarztbehandlung im Krankenhaus und Einzelzimmer. Weitere Beitragskriterien sind das Eintrittsalter, der Gesundheitszustand, sowie die Tarife und Versicherungsbedingungen des Versicherers. Der Versicherer sollte beim Vertragsabschluss genau prüfen, welche Leistungen er möchte und was er sich auch über einen langen Zeitraum leisten kann. Mit vereinbarten Eigenbeteiligungen kann der Beitrag günstiger werden. In den PKV muss jeder Versicherungsnehmer eine Vertrag abschließen und Beiträge zahlen. Auch hier zahlt der Arbeitgeber etwa 50 %. Es gibt keine beitragsfreie Mitversicherung von Angehörigen. PKV vor dem Vertragsabschluss unbedingt vergleichen Da jede PKV unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe und Tarife hat, ist ein Vergleich der Anbieter unbedingt notwendig. Bei gleichen Ausgangsbedingungen und Leistungen kann der Versicherungsbeitrag zwischen den Versicherern unterschiedlich hoch sein. Wenn der Vertrag einmal abgeschlossen ist, bringt jeder spätere Wechsel kaum Einsparungen, weil schon nach einem Jahr das Eintrittsalter höher ist und damit der Grundbeitrag steigt. Viele Privatpatienten bleiben lebenslang bei ihrer PKV und wechseln höchsten innerhalb des Vertrages, ohne Neuabschluss. Wie sollte ein Versicherungsvergleich der PKV erfolgen Durch das Internet, wo fast alle PKV ihre Angebote einstellen, ist auch hier der Vergleich am effektivsten und kann ohne Beeinflussung erfolgen. Dazu gibt der Interessent in einer Suchmaschine nur PKV vergleichen ein. Anschließend muss eine Maske mit persönlichen Daten und den gewünschten Leistungen ausgefüllt werden. Es wird danach eine Tabelle eingeblendet, in der viele Anbieter geordnet aufgelistet sind. Mit einem erneuten Klick auf die PKV gibt es dann detaillierte Informationen. Quelle: http://www.privatekrankenversicherung.org/private-krankenversicherung-vergleich.html Sinnvoll ist, von den drei bis fünf günstigsten Anbietern konkrete schriftliche Angebote mit den Vertragsunterlagen anzufordern.
Name: E-Mail: mail@privatekrankenversicherung.org
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