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Innerhalb der Studienzeit haben Studenten alternativ die Möglichkeit, in eine studentische private Krankenversicherung zu wechseln. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn ein Student bereits das 30. Lebensjahr vollendet bzw. das 14. Fachsemester absolviert hat.
Während die gesetzlichen Krankenkassen eine gesetzliche Pflichtversicherung für Studenten nur innerhalb dieses Zeitraumes ermöglichen, können Studenten in einer privaten Krankenkasse bis zu ihrem 34. Lebensjahr, unabhängig vom absolvierten Fachsemester, im kostengünstigen Studententarif versichert werden. Eine private Krankenkasse versichert dabei ohne Begrenzung der Semesteranzahl ab 57,77 Euro. Der Beitrag für einen 31-jährigen beginnt bei 66,45 Euro. Die Vorteile liegen vor allem in der individuellen Leistungserstellung des Versicherten sowie in den sehr geringen Beiträgen ohne Einkommensbegrenzungen. Zusätzlich kann beim Bundesamt für Ausbildungsförderung (Bafög) ein Antrag auf Zuzahlung zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 47 Euro bzw. 8 Euro gestellt werden.
Aber was passiert nach dem Studium?
Nach Abschluss des Studiums wird ein Akademiker abhängig vom gewählten Tarif, dem Lebensalter, dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Antragstellung eingestuft und versichert. Bei einer private Krankenkassen -Mitgliedschaft während des Studiums wird natürlich der Erstantrag als Eintrittsalter herangezogen. Startet ein Akademiker als Selbständiger oder Freiberufler, so kann er selbst entscheiden, ob er sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern möchte, unabhängig vom Einkommen. Alle anderen Arbeitnehmer oder Angestellten unterliegen der sog. Jahresarbeitsentgeltgrenze oder Versicherungspflichtgrenze, welche ein monatliches Bruttoeinkommen von 3.937,50 Euro oder jährlich 47.250 Euro voraussetzt. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld können dem Jahreseinkommen zurechnet werden.
- Freie Tarifwahl mit individuellem Versicherungsschutz
- Kostenerstattung für Alternative Heilmethoden (Heilpraktiker)bis zu 100%
- Freie Verschreibungsmöglichkeit von Arzneimitteln, Kostenerstattung bis zu 100%
- Freie Arztwahl mit Behandlung als Privatpatient
- Wegfall der Praxisgebühr
- Weltweiter Versicherungsschutz möglich
- Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen
- Für jede Person eigener Vertrag mit eigenem Beitrag (Individualversicherung)
- Bildung von Altersrückstellungen zur Beitragsstabilität im hohen Alter
- Stationäre Behandlung im Einbett- oder Zweibettzimmer/ Chefarzt
- Freie Wahl des Krankenhauses
- Zahnbehandlung: Kostenerstattung bis zu 100%
- Zahnersatz: Kostenerstattung bis zu 90%
- Brillengestelle: Kostenerstattung bis zu 150 Euro
- Brillengläser: Kostenerstattung bis zu 100%
- Kontaktlinsen: Kostenerstattung bis zu 100 %
- Beitragsgestaltung individuell nach Leistung und Person
Um einen genauen Überblick über die Leistungen und Beiträge einer privaten Krankenkasse zu erhalten, ist eine Auskunft von einem unabhängigen Experten sehr sinnvoll.
Name: Sven Medwig E-Mail: sm@1a-krankenversicherung.org
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