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Ab dem 22. Mai 2007 gelten für Versicherungsvermittler neue Regeln. Im Jahr 2002 hatte das Europäische Parlament die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, Das Vermitteln von Versicherungen Erlaubnispflichtig zu machen. Dies hat die Bundesregierung mit dem Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrecht gemacht.
Zu den neuen Regeln gehört insbesondere eine Erlaubnispflicht für Versicherungsvermittler. Diese müssen gegenüber der IHK einen Sachkundenachweis geben und eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Die örtlichen IHKs können dann diese Erlaubnis erteilen und den Versicherungsvermittler registrieren. Ein bundesweites Online Register für die so registrierten Versicherungsvermittler wird aufgebaut.
Zu den weiteren Veränderungen gehören neue Auskunftspflichten des Vermittlers gegenüber seinen Kunden. So muss er beispielsweise mitteilen, ob er dazu verpflichtet ist, ausschließlich die Versicherungen eines Konzerns zu verkaufen. Der Vermittler von Versicherungen muss dem Neukunden Hinweise auf die registierstelle geben und weitere Informationen wie zum Beispiel über Beschwerdemöglichkeit schriftlich auf Papier oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger geben. Auch muss er informieren, ob er eine ausgewogene Untersuchung vorgenommen hat, um den bestmöglichen Versicherungsschutz des Kunden zu ermitteln.
Für die Versicherungskunden bedeutet das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrecht eine zusätzliche Transparenz: Sie können Sicher sein, das der Vermittler über eine ausreichende Qualifikation verfügt und das er gegen Beratungsschäden via Haftpflichtversicherung abgesichert ist. Für die Versicherungsvermittler ist das Gesetz allerdings eine zusätzliche Bürokratische Hürde. Eine Übergangsregelung erlaubt allerdings Vermittlern, die bereits vor dem 01.01.2007 tätig waren eine Übergangsfrist für die Registrierung bis ins Jahr 2009.
Markus Lenk markus@poezdka.de
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