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Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, hat auch Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Zumindest dann, wenn der Fall einer Berufsunfähigkeit tatsächlich eintritt. Allerdings gibt es eine weitere Einschränkung.
Endlich dazu durchgerungen: Sie schließen eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab und haben dabei eigentlich alles richtig gemacht. Sie haben eifrig Angebote verglichen und dabei die Ergebnisse der Stiftung Warentest genau analysiert. Sie haben sich für einen günstigen und leistungsstarken Versicherer entschieden, bei dem es auch im "Kleingedruckten" stimmt: Auf eine abstrakte Verweisung wird verzichtet und zudem wird die Berufsunfähigkeitsrente auch rückwirkend bezahlt. Beides dient der zusätzlichen Absicherung und ist keineswegs selbstverständlich.
Verweigerung einer Berufsunfähigkeitsrente häufig rechtens Aber in einem Punkt waren Sie doch ein wenig schludrig: Die Gesundheitsfragen wurden zwar nicht bewusst falsch beantwortet, allerdings wurde auch kaum darüber nachgedacht. Möglicherweise saß Ihnen dabei auch der Versicherungsvermittler im Nacken - mit Anmerkungen wie "Das ist nicht so wichtig" oder "Nehmen Sie das nicht so genau". Dazu zwei Hinweise: Dass ein Vermittler solche Anmerkungen macht, interessiert hinterher keinen Richter. Entscheidend ist, was Sie aufgeschrieben und anschließend unterschrieben haben. Außerdem: Sie müssen die Fragen schon so beantworten, wie sie gestellt werden - beispielsweise, wenn es um Ihre Arztbesuche geht. Verschweigen Sie wichtige ärztliche Untersuchungen wie beispielsweise wegen Rückenproblemen und psychischen Erkrankungen, dann haben Sie später keine Berufsunfähigkeitsrente zu erwarten.
2008: Gesundheitsfragen der Versicherungen konkreter formuliert Der Grund hierfür: Ihre Versicherung darf Ihren Arzt nach allen Details fragen. Sie entbinden mit Ihrer Unterschrift den Arzt von seiner ärztlichen Schweigepflicht. Und eines ist sicher: Ihre Versicherung wird im Falle einer Berufsunfähigkeit genau untersuchen, ob bereits Indizien hierfür bei Vertragsabschluss vorlagen, die Sie möglicherweise verschwiegen haben. Und endet diese Recherche mit einem "Erfolg", dann haben Sie all die Jahre Ihre Beiträge umsonst bezahlt und haben zudem auch keinen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Positiv für Sie: Ab 2008 müssen Gesundheitsfragen sehr konkret formuliert werden, damit man nicht versehentlich zu wenig Krankheiten und Arztbesuche angibt. Außerdem darf die Berufsunfähigkeitsrente nicht mehr wegen kleiner Fehler verweigert werden.
Name: Tina Gase E-Mail: red-ext@1plus.de
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