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Diese Versicherungsart bietet Schutz für die Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherten. Sie ist eine Form der Rentenvorsorge als einmaliger Geldsegen oder monatsweise Rentenzahlung im Falle, wenn der Versicherte den festgelegten Zeitpunkt der Auszahlung erlebt. Bis vor wenigen Jahren ist diese Absicherungsform eine der beliebtesten Police gewesen. Die eingezahlten Summen verfallen nicht, wie bei der Risikolebensversicherung, sind deshalb doch deutlich höher. Ein Teil der eingezahlten Gelder geht für den Verwaltungsaufwand der Versicherungen und die Provision der Vertreter ab.
Der unbestimmte Restbestand ist von den Versicherungen angelegt. Um eine Vorstellung davon zu erhalten, wie viel der Verwaltungsaufwand ausmacht, sollten sich die Klienten die Rückkauf-Tabelle für die Police zeigen lassen. Darin ist bestimmt, wie viel Geld man nach wie vielen Jahren erhält im Falle, wenn der Vertrag früher aufgelöst ist. Mit dem neuen Alterseinkünftegesetz sind die Hälfte der am Ende der Laufzeit ausgezahlten Erträge nun auch noch besteuert. Diese beziehen sich auf alle nicht ab 2005 abgeschlossene Verträge. Es bezieht sich auf die Verträge mit einer Lauffrist von über zwölf Jahren, Mindestalter bei der Auszahlung: 60 Jahre. Verträge, die weniger lang gelaufen sind, sind zuvor schon nicht steuerfrei gewesen. Vorher hat ein Arbeitnehmer bei einer Firma zwanzig oder dreißig Jahre gearbeitet, hat eine Lebensversicherung abgeschlossen und hat sich auf die Rente plus satter Auszahlung gefreut. Heutzutage sind die Lebensläufe nich so einfach.
Die Hälfte der Verträge wird in den ersten sieben Jahren wegen Zahlungsprobleme auf Grunde zunehmender Arbeitslosigkeit früher gekündigt. Wer aber früher an sein Geld ran will, hat schon in der ersten Hälfte der Vertragslauffrist Minus. Ein Storno, bzw. eine Kündigung ist zum Ende des Jahres ausführbar. Gegebenenfalls ist es mit Verlusten gebunden. Bei erst kurzer Lauffrist sind die Verluste höher, nicht selten erhält der Versicherte wenigere Summe zurück, die er bis zu diesem Punkt einzahlte. Wenn Sie Ihre Zahlung jährlich überweisen, können Sie einige Prozente sparen.
Bei dem Vertarg auf zwei Leben, z.B. für Ehepartner oder Geschäftspartner, sind beide abgesichert und gewinnen von der später Auszahlung im Erlebensfall. Wenn eine der beiden Personen vor Ablauf der Police stirbt, bekommt aber nur die überlebende Person die Zahlung. Der Zusatz Unfalltod sieht vor, dass Hinterbliebene zwar mehr Geld ausgezahlt erhalten, als z.B. nach einem Tod durch Krankheit. Der Schutz macht allerdings etwa in Euro pro 1000 Euro Versicherungssumme. Eine normale Unfallversicherung einzeln abzuschließen, ist günstiger. Durch Berufsunfähigkeitszusatz wird die versicherte Person doppelt an den Sparvertrag gebunden. Man zahlt einen Beitrag für zwei Versicherungen: Berufsunfähigkeitsversicherung und Lebensversicherung. Wenn man den Sparvertrag auflöst, ist es nicht mehr möglich die andere Versicherung separat fortzuführen. Je später sich die versicherte Person aus dem Sparvertrag löst, desto problematischer wird es, eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Die Renditeaussichten bei einer Kapital-Lebensversicherung sind also mittelmäßig, bei hohen Laufzeiten.
Die Verbraucherzentrale Hamburg gab vor einiger Zeit eine Einschätzung heraus. Diese enthält die Liste der Personengruppen, die noch am ehesten von der Kapital-Lebensversicherung profitieren können. Der Versicherte sollte über 48 Jahre alt sein, Immobilienbesitzer und ungefähr 40.000 Euro vorab gespart haben. Dem Durchschnittssparer sind von Verbraucherschützen andere Rentenmodelle wie die Riester-Rente sinnvoll und als Absicherung für Hinterbliebene ist heute immer noch die Risiko-Lebensversicherung als ratsames Modell.
Quelle: www.versicherungvergleich.info
Oliver Balk
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