|
|
|
|
|
Gesehen: 2394
Bewertungen: 0
|
|
Zunächst einmal gibt es die staatliche Arbeitslosenversicherung im Rahmen der Sozialversicherung. Jeder Arbeiter oder Angestellte, der in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis steht zahl in das Sozialversicherungssystem und somit auch in die Arbeitslosenversicherung ein. Dazu ist der Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber schon einmal verpflichtet. Der Sinn, der dahinter steht ist ganz einfach: Durch diese Zahlungsverpflichtung wird ein Sozialversicherungssystem quasi am Laufen gehalten, so dass Arbeitslose (Erwerbslose) Leistungen erhalten können, um ihren täglichen Lebensbedarf zu decken. Zu Beginn einer Arbeitslosigkeit wird im Allgemeinen das Arbeitslosengeld I (ALG I) gezahlt, insofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Nach Ablauf der Anspruchszeit erhält man auf Antrag das Arbeitslosengeld II (ALG II), was im Volksmund auch als Hartz IV bekannt ist. Mit diesen Schritten wird allerdings auch das im Monat zur Verfügung stehende Geld zumeist geringer: Bei ALG I erhält man rund 60 Prozent des letzten Nettogehalts (pro Monat), beim ALG II findet eine Bedarfsberechnung statt. Das zu letzt genannte ALG II fällt dann üblicherweise noch niedriger aus als das ALG I.
Bekam man zur Zeit einer Beschäftigung einen Kredit bewilligt, so ist dies meist auch an eine Arbeitslosigkeitsversicherung geknüpft worden. Diese Arbeitslosigkeit Versicherung soll genau dann eingreifen, wenn der Kreditnehmer arbeitslos wird. Durch diese Versicherung werden praktisch die monatlichen Raten und somit die Verpflichtungen gegenüber der Bank abgesichert, insofern man arbeitslos werden sollte und ein erheblicher Teil des Einkommens wegbrechen.
Eine ganz ähnliche Form bildet die private Arbeitslosenversicherung, die aber nicht mehr im Rahmen eines Kredits angeboten wird, sondern völlig unabhängig davon abschließbar ist. Der Grund ist relativ ein: Dadurch, dass das Einkommen bei einer Arbeitslosigkeit durch die Leistungen aus der staatlichen Arbeitslosenversicherung erheblich geringer ist als im Vergleich zu einem Gehalt bei einer Vollbeschäftigung, glafft gewissermaßen eine Lücke zwischen dem bisherigen Einkommen und dem Arbeitslosengeld auf. Steht man in einem Arbeitsverhältnis und bekommt auch ein angemessenes Gehalt, so plant man mit den zur Verfügung stehenden Gelder auch ganz anders, als man es mit dem ALG I oder II tun könnte. Der Clou der privaten Arbeitslosigkeit Versicherung ist, dass diese nämlich unabhängig vom ALG I bzw. II gezahlt werden soll. Jedoch muss man natürlich bereits vor einer möglichen Arbeitslosigkeit sich für diesen Fall abgesichert haben. Einige Versicherungen halten dafür entsprechende Angebote parat, die sogar auch schon online abschließbar sind. In jedem Fall sollte man sich vorab umfassend informieren und ggf. auch einen unabhängigen Experten dazu befragen.
Name: Hening Petrat E-Mail: info [ät] finanzkatalog [dot] com
|