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eBay, verkaufen als Händler oder Privatmann, wo ist die Grenze?

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Welchen Unterschied macht es, ob man bei eBay als gewerblicher oder privater Verkäufer Waren verkauft? Die Frage, ob ein eBay-Benutzer als gewerblicher Händler oder als privater Nutzer zu sehen ist, wird dann wichtig, wenn sich der eBay-Käufer, aus welchen Gründen auch immer, auf seine Verbraucherrechte berufen möchte. So müssen gewerblich handelnde Verkäufer bei Geschäften mit dem "letzten Verbraucher" für Mängel an Neuwaren zwei Jahre lang und für Mängel an gebrauchten Artikeln mindestens ein Jahr im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung haften.

Weiter schreibt der Gesetzgeber vor ein 14-tägiges Widerrufsrecht und Rückgaberecht dem eBay-Käufer einzuräumen (vgl. §§ 312 d ff. BGB). Passend dazu gehört die Informationspflicht der gewerblichen Händler gegenüber Ihren Kunden: - Impressum - Widerrufsrecht - AGB - Rücktrittsrecht Jeder gewerbliche Händler muss im Zweifelsfall die ersten sechs Monate zugunsten der ebay-Käufer eine Beweislastumkehr in Kauf nehmen. Dies bedeutet, dass der eBay - Verkäufer in dieser Zeit nachweisen muss, dass ein defekt, oder auch Mangel genannt, erst nach dem Verkauf, oder besser Gefahrenübergang, entstanden ist. Dieser Nachweis wird kaum zu führen sein, es sei denn das jeder Warenausgang beim Händler mit einem anerkannten Funktionstest sowie Bildern und Protokollen dokumentiert wird. Nur wer macht so etwas?

Natürlich betreffen diese Regeln nur den Umgang von gewerblichen Händlern mit Endverbrauchern, gern auch typischerweise als "Lischen Müller" tituliert. Die Geschäftsbeziehung von Händlern untereinander ist im HGB geregelt.... Private Verkäufer, also Lieschen Müller, hingegen dürfen alles was oben steht mehr oder minder außer acht lassen, solange sie nicht arglistig Täuschen, bewusst Mängel verschweigen oder gar betrügerisch Handeln. Trügerisch und äußerst vorsichtig sollte Frau Müller mit den Hinweis auf das "neue EU-Recht" sein. Dieses gibt es nicht und ein Urteil wonach keine Garantie übernommen wird... das gibt es nämlich nicht. Weiter befreit dieser Hinweis auch nicht davon, in der Auktionsbeschreibung gemachte Eigenschaften und Zugeständnisse nicht zu gewährleisten. Sichert ein privater Händler die volle Funktion zu, so muss das Gerät auch funktionieren. Zugesicherte Eigenschaften müssen beim Käufer ankommen.

Viele Privatverkäufer schreiben in ihrer Auktionsbeschreibung, dass sie "wegen dem neuen EU-Recht" keine Garantie für ihre Artikel & Waren geben brauchen. Um welches Gesetz es sich handelt, schreiben sie natürlich nicht, denn das Finden eines solchen würde ihnen ziemlich schwer fallen - ein entsprechendes EU-Gesetz existiert nämlich nicht. Hintergrund der falschen Rechtsbelehrungen dürfte folgender sein: Seit dem 1. Januar 2002 gilt in Deutschland ein geändertes BGB, dass das Schuldrecht (also die Bestimmungen, die z.B. den Handel und Verkauf regeln) reformierte. Grund für die Veränderungen war zumindest teilweise tatsächlich die Umsetzung einer EU-Richtlinie. So entstand neues deutsches Recht, aus dem man ableiten kann, dass Privatverkäufer in bestimmen Fällen für Mängel an ihren Sachen nicht haften müssen, wenn sie eine Gewährleistung vorher vertraglich ausgeschlossen haben. Doch Vorsicht... zugesicherte Eigenschaften müssen stimmen. Andernfalls, wenn man nichts angibt, gilt auch bei privaten Verkäufen automatisch die normale gesetzliche Gewährleistungspflicht für zwei Jahre. Gleich, ob Sie nun verkaufen oder kaufen wollen bei eBay, Informationen zu vielen Produkten finden Sie bei uns, bei Verkaufsprofi für alle Plattformen, egal ob eBay, -juggler oder rote Erdbeere.

Name: Stephan
E-Mail: info@preun.net

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