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Speicheltest zum Feststellen der Vaterschaft
Der genetische Fingerabdruck jedes Menschen ist einzigartig und kann dazu genutzt werden, um mit hoher Sicherheit festzustellen, ob eine Vaterschaft vorliegt oder ob ein anderer leiblicher Vater in die Verantwortung für sein Kind zu nehmen ist z.B. bei Streitigkeiten um das Sorgerecht oder bei Unterhaltsfragen.
Für die Durchführung des Vaterschaftstest werden im Regelfall drei Proben (jeweils von beiden Elternteilen + Kind) benötigt. Hiermit ist eine fast hundertprozentige (ca. 99,99%) sichere Feststellung oder ein Auschluß der Vaterschaft wissenschaftlich möglich. Wenn nur Proben von Vater und Kind vorliegen (im Fachjargon: Defizienzfall), ist die Feststellung nur mit einer geringeren Wahrscheinlichkeit möglich. In diesem Fall lässt sich nicht sicher ausschließen, ob ein Kind das Merkmal, das es mit dem einen Elternteil gemeinsam hat, nicht doch vom anderen Elternteil geerbt hat.
Ob diese Ergebnisse des Vaterschaftstest ggf. vor einem Gericht bei Streit um das Sorgerecht bzw. Unterhaltszahlung verwertbar sind, empfiehlt sich vorab mit seinem Anwalt im Einzelfall abzulären.
Wenn Sie planen, einen Vaterschaftstest durchführen zu lassen, empfhielt sich ein akkreditiertes Gen-Labor, das langjährige Erfahrung in diesem Gebiet aufweist, das an Qualitätssicherungsverfahren angeschlossen ist und das eine Analyse nach wissenschftlich anerkannten Verfahren wie der DNA-Typisierung mittels Mikrosatelliten durchführt. Hierbei wird aus dem Probenmaterial die DNA isoliert und ein genetischer Fingerabdruck erzeugt, der statistisch bei über 100 Millarden Menschen (also mehr als auf der ganzen Welt leben) nur einmal vorkommen kann. Bei diesem Verfahren werden zahlreiche genetische Marker analysiert, so dass eine hohe statische Sicherheit der Ergebnisse (nahe der 100% Grenze) erzielt werden kann.
 Friedrich Kronenberg kr[at]nenberg.de
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