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Welche Möbel als Massivholzmöbel angeboten werden dürfen ist verbindlich normiert. Eine verbindliche Regelung der Möbel-Bezeichnungen wird durch die DIN 68871 gewährleistet.
Diese Regelung besagt, dass Möbel lediglich dann als Massiv-Holzmöbel angeboten werden dürfen, wenn diese in sämtlichen Teilen außer Rückwand und Schubladenböden aus massivem Holz hergestellt und nicht furniert sind. Möbel bei denen sämtliche Teile, d. h. auch Rückwand und Schubkastenböden aus Massivholz hergestellt sind, werden üblicherweise unter dem Begriff "voll massiv" angeboten. Massivholzmöbel werden aus dem gewachsenen Holz produziert. Werden größere Brettbreiten benötigt, wird dieses gewachsene Holz in Lammellen geschnitten und zu größeren Breiten verleimt.
Sperrholz-, Span- und Faserplatten sind kein Massivholz.
Fritz Böhning GmbH
Am Amelkamp 2
49152 Bad Essen
Tel. 05472 7274
Fax. 05472 73369
www.boehning-linne.de
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