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Viele Autobesitzer sind stolze Fahrer von Autos mit einer recht üppigen PS Anzahl, welche ihnen ein zügiges Vorankommen auf unseren Autobahnen ermöglichen. Doch leider sind viele von ihnen dem Trugschluss verfallen, daß man sich mit kraftstrotzenden Motoren auch das Recht zulegt, die linke Spur der Autobahn uneingeschränkt nützen zu können. Das Rechtsfahrgebot macht jedoch keine Unterschiede zwischen Fahrzeugen, welche problemlos mit 200km/h unsere Autobahnen entlang rauschen und jenen, die nach einer langen Beschleunigungsphase für ihre Verhältnisse sensationelle 100km/h erreichen. Es ist eine durchaus nachvollziehbare aber nichtsdestoweniger falsche Annahme, daß man dem Rechtsfahrgebot lediglich Folge zu leisten hat, wenn man nicht so viele PS unter der Haube sein Eigen nennen darf. Unabhängig davon ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung vorliegt oder man sich auf einer Strecke mit Richtgeschwindigkeit befindet, verpflichtet die Straßenverkehrsordnung ausnahmslos jeden einzelnen Fahrer sich an das Rechtsfahrgebot zu halten, sofern natürlich keine Ausnahmesituation wie ein Stau besteht. Es ist natürlich verständlich, dass viele wenig Lust haben, sich in eine Kolonne von Brummifahrern einzuordnen, jedoch ist das auch nicht Sinn der Sache. Unsere Ordnungshüter greifen erst zum Bussgeldkatalog, wenn man auf unverschämte Art und Weise große Lücken auf den rechten Spuren ignoriert und auf diese Weise hinter sich schneller fahrende Fahrzeuge zwingt stark abzubremsen oder auch teilweise riskante Überholmanöver provoziert, welche oftmals in Unfällen enden können. Würde sich jeder einzelne Fahrer an das Rechtsfahrgebot halten, würde der Verkehr viel flüssiger fliessen und man könnte viele Unfälle vermeiden. Es spart ausserdem viel Geld und unnötige Punkte in Flensburg.
Name: Frank Müller E-Mail: search-service@ecoplan.com
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