|
|
|
|
|
Gesehen: 1177
Bewertungen: 0
|
|
Es bestehen verschiedene Gründe, welche dafür sprechen, dass man sich besser selbstständig machen sollte. Entweder sieht der Betroffene auf dem Arbeitsplatz als Angestellter kein Weiterkommen oder man möchte eine gut durchdachte Geschäftsidee ohne Mithilfe umsetzen. Natürlich könnte das Melden in die Selbstständigkeit auch notgedrungen eingegangen werden, für den Fall das der Betroffene beispielsweise irgendwie aus der Arbeitslosigkeit entrinnen möchte. Für diesen Fall würde es sogar eine Unterstützung in Form eines Gründungsausschusses geben. Eine Option den Kostenaufwand der Selbstständigkeitswahl möglichst gering zu halten ist das sogenannte Franchising. In diesem speziellen Fall ist keine persönlich erarbeitete Geschäftsidee notwendig, da der Betroffene die erzeugten Produkte und Dienstleistungen von anderen Anbietern verkaut. Trotz dieser Tatsache bleibt der Betroffene zum größten Teil sein eigener Vorgesetzter. Im Normalfall entrichtet der Betroffene eine Franchise Gebühr und muss dazu über über einen Grundstamm an eigenen Finanzen verfügen. Dafür bekommt der Betroffene Verkaufsrecht auf die Ware oder die Serviceleistung. Im besten Fall bedeutet das sogenannte, dass der Betroffene über eine Verkaufslizenz besitzt und ohne große Vorarbeit in das Gewerbe startet. Dieses Modell ist normalerweise vorher mehrmalig getestet und ooptimiert worden. Als Anwender hat man bei dieser Art von Geschäftsmodell fast keine Risikofaktoren und könnte von einem bekannten Produkt profitieren. Natürlich gibt es ansonsten kleinere Probleme beim Franchising. So muss der Franchisenehmer einen Teil seines Gewinns an die Prduktfirma abtreten. Das können bis zu 25 Prozent sein. Überdies hat der Betroffene auch mit dieser Lizenz das vollständige Risiko für sein Unterehmen, obgleich der Betroffene auf eventuelle Fehler der Bezugsfirma kein Mitspracherecht hat. Auf jede Person, der den Schritt in die Selbstständigkeit eingeht, wird früher oder später ansonsten die Tücke der Gesellschaftsform bemerken. Sobald die Selbstständigkeit besser läuft sollte eine GmbH Gründung in Betracht gezogen werden. In dieser Form ist zwar eine recht stattliche höhe an privaten Finanzen vorausgesetzt, dafür ist allerdings ansonsten die Gefahr für das Privatvermögen nicht so hoch wie bei den anderen Formen. Prinzipiell haftet der Betroffene nach einer Firmengründung nur mit dem Grundkapital, das sogenannte für den Betrieb auf die Bank gebracht wurde. Das Stammkapital war anfangs mit 25-tausend € festgeschrieben. In der nahen Zukunft soll die GmbH Gründung allerdings ander und mit eigenem Kostenaufwand durchführbar sein. Am Ende dieser Entwicklung kommt die die noch nicht verwendete Mini-GmbH, bei der das Stammkapital nicht ad hoc in voller Höhe entrichtet werden muss, sondern erst in Teilbeträgen auf die Bank gebracht wird.
Name: E-Mail: Marie.Kuse@googlemail.com
|