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Ist DIN 14675 Zertifizierung für Planer / Ing.-Büros und Errichter von Brandmeldeanlagen weiterhin gefordert? |
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Nach der Schlichtungssitzung vom 05.04.2006 ist nun die DIN 14675 Zertifizierung weiterhin gefordert: Die Norm DIN 14675 A1 wurde verabschiedet und für den Weißdruck freigegeben. Die geringfügigen Änderungen wurden in den Weißdruck übernommen. Die neue Norm DIN 14675 A1 wird den Revisionsstand April 2006 bekommen. Sehr interessant ist die neue Phase 12 der DIN 14675 A1: Phase 12 - Änderung und Erweiterung bestehender Brandmeldeanlagen (BMA) Hier geht es z.B. um die Änderung von abgenommenen BMA-Anlagen.
Wie sieht es mit dem Bestandsschutz aus? Planer: Die Übergangsfrist für Planer, dass ´nur´ ein QM-Handbuch zur Zertifizierung nach Phase 6.1 ausreicht, wurde auf unbegrenzt verlängert. Eine Zertifizierung von mehreren Phasen der DIN 14675, z.B. Phase 6.1 und 6.2 fordert weiterhin eine ISO 9001 Zertifizierung! Meine Frage an einen Planer-Interessenten ist immer folgende: Bieten Sie wirklich nur die Dienstleistung der Phase 6.1-Planung an? Das bedeutet nämlich herstellerneutrale Ausschreibung erstellen und Punkt. Der Planer/IB, der nach der Submission die Ausschreibung bewerten und natürlich ausführungsbegleitend tätig sein möchte, benötigt eine Zertifizierung von mind. den Phasen 6.1 und 6.2 der DIN 14675. Leider ist damit die ISO 9001 Zertifizierung immer noch nicht vom Tisch.
Öffentliche Hand: Die geforderten Änderungen für die öffentliche Hand, ohne eine DIN 14675 Zertifizierung eine Planung oder die Eigenwartung durchzuführen, wurden bis jetzt komplett abgelehnt. Hier gibt es keinen gemeinsamen Konsens.
Errichter: Für Errichter zur Montage und Wartung von Brandmeldeanlagen ändert sich gar nichts. Gefordert wird weiterhin eine ISO 9001 und DIN 14675 Zertifizierung. www.DIN-14675.de
Name: Stephan Wenzel E-Mail: info@DIN-14675.de
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Kommentare:
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07. Okt 2006
| Stephan355
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Einigung im 2. Schlichtungsgespräch zum Norm-Entwurf DIN 14675/A1:
Das 2. Schlichtungsgespräch auf Ebene der DIN-Geschäftsleitung fand am 26.09.2006 in Berlin statt. Es wurde ein Kompromiss dahingehend gefunden, dass es beim Nachweis der Kompetenz der Fachfirmen bleiben wird, ebenso beim Nachweis eines Qualitätsmanagements für die Phase 6.1 Planung. Hier ist wie bekannt, ein QM-Handbuch ausreichend.
Die Differenzierung zwischen den bauordnungsrechtlichen und feuerwehrspezifischen Anforderungen wird wie im Anwendungsbereich der DIN 14675 beschrieben durch redaktionelle Formulierungsänderungen in 4.2.1 deutlicher gemacht.
Seitens der Einspruchnehmer (ARGEBAU; BMVBS, VBI sowie einiger Vertreter des Arbeitsausschusses der DIN 14675) wurde eine zukünftige Unterstützung der DIN 14675 Norm und Ihrer Forderungen zugesagt.
Die Norm DIN 14675/A1 wird voraussichtlich im Dezember 2006 im Weißdruck erscheinen.
Alle Infos unter www. DIN-14675 .de
Unternehmensberatung Wenzel
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