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Gerade kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) werden durch das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in erheblichem Maße belastet. Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Umsetzung der Verpflichtungen kostengünstig zu gestalten. So sollten insbesondere solche KMU, die nur geringe Mengen an Elektrogeräten auf den Markt bringen, die Eigenrücknahme favorisieren und die Fachkompetenz eines beauftragten Dritten nutzen.
Wie in den vergangenen Monaten bereits ausführlich beschrieben wurde, traten am 13. Februar 2003 die beiden EU-Richtlinien 2002/96/EG (WEEE) über die Rücknahme und Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, sowie 2002/95/EG (RoHS) zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Kraft. In Deutschland wurden diese beiden Richtlinien im ElektroG verfasst.
Grundsätzlich gilt das neue ElektroG für alle Unternehmen, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, egal ob sie diese selber herstellen, sie produzieren lassen, um sie unter einem eigenen Label zu vermarkten oder importieren, sofern der ausländische Hersteller diese Elektrogeräte nicht selber in Deutschland registriert.
Schätzungsweise zwischen 10.000 und 30.000 Unternehmen sind verpflichtet, die Vorgaben des ElektroG zu erfüllen:
- Registrierung der Elektrogeräte bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) bis zum 23. November 2005
- Nachweis einer insolvenzsicheren Garantie bis zum 23. November 2005
- Kennzeichnung der Elektrogeräte, die nach dem 13. August 2005 erstmals in Verkehr gebracht werden, bis zum 24. März 2006
- Behältergestellung für die Abholung von Elektroaltgeräten an den Übergabestellen bis zum Ende der 10. Kalenderwoche 2006
- Rücknahme bereitgestellter Behältnisse mit Elektroaltgeräten bei Übergabestellen nach Abholanordnung der zuständigen Behörde ab dem 24. März 2006
- Meldung der abgeholten Elektroaltgerätemengen an die EAR ab dem 24. März 2006
Leider gibt es für kleine und mittelständische Unternehmen keine Mindermengenregelung. So müssen selbst die kleinsten Unternehmen mit einer unbedeutenden Stückzahl an Elektrogeräten den oben beschrieben Aufwand leisten - und die nicht unerheblichen Kosten auf die geringen Stückzahlen umlegen. Bei dieser offensichtlich unverhältnismäßig hohen Belastung stellt sich die Frage, ob die Herstellung und das in Verkehr bringen von Elektrogeräten für KMU überhaupt noch wirtschaftlich rentabel ist?
Es gibt jedoch eine kostengünstigere Alternative, den Pflichten gemäß ElektroG nachzukommen! Mit einer Systemlösung aus einer Hand, einem kompetenten und unabhängigen Partner sowie einem individuell zugeschnittenem Dienstleistungspaket, können gerade KMU ihre Kosten und Aufwendungen bezüglich des neuen ElektroG beachtlich mindern.
Grundlage hierfür ist die, unter § 9 Abs. 8 ElektroG, definierte Eigenrücknahme von Elektroaltgeräten. Unternehmen können sich mit der Eigenrücknahme ihrer Altgeräte die verwerteten Gerätemengen bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) anrechnen lassen. Die Verpflichtung zur Abholung bei den Übergabestellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) wird dadurch entsprechend gemindert. Wichtig dabei ist, dass es sich bei den verwerteten Elektroaltgeräten um eine der Gerätearten handelt, die das Unternehmen auch selbst in Verkehr gebracht hat. Zur Organisation des erforderlichen Stoffstrommanagements für die Eigenrücknahme der Elektroaltgeräte sollten sich die Unternehmen einen beauftragten Dritten gemäß § 20 ElektroG bedienen. Insbesondere für KMU, die Mindermengen in Verkehr bringen, ist diese Lösung vorteilhaft.
Seit März 2006 organisiert auch die Haase & Naundorf Umweltconsulting GmbH mit ihren Partnern die Eigenrücknahme von Elektroaltgeräten und bietet ergänzend ein umfangreiches Dienstleistungspaket zur Umsetzung der Pflichten gemäß ElektroG an.
Bei Rückfragen stehen Ihnen gerne:
Herr Jens Büngel
Telefon: +49 541 93701 0
E-Mail jens.buengel@hnu.de
Haase und Naundorf Umweltconsulting
zur Verfügung.
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