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Wie eingangs bereits erwähnt wurde, beschäftigt sich diese Arbeit bezüglich der Folgekosten von Qualitätsmängeln mit denjenigen Folgekosten, die aufgrund mangelnder Qualität außerhalb der Unternehmung auftreten. Diese Kosten sind jedoch nur eine Kostenart innerhalb einer ganzen Gruppe von Qualitätskosten. Deshalb sollen an dieser Stelle zum besseren Verständnis sämtliche Qualitätskosten etwas näher aufgegliedert werden. Zunächst lassen sich die Qualitätskosten in zwei Obergruppen unterteilen, nämlich in solche Kosten, die auftreten damit gute Qualität produziert wird, und in soche Kosten, die aufgrund schlechter Qualität anfallen.[1] Zu der ersten Gruppe zählen die Fehlerverhütungskosten, sowie Prüf- und Beurteilungskosten. Fehlerverhütungskosten sind Kosten für vorbeugende Maßnahmen zur Qualitätssicherung.[2] Hierunter fallen beispielsweise Kosten für Planung von Qualitätsstandarts vor Produktionsbeginn oder Kosten für Personalschulung in bezug auf Qualität. Prüf- und Beurteilungskosten fallen im Rahmen von Qualitätssicherungsmaßnahmen, wie der Eingangskontrolle bezogener Vorprodukte oder der Endkontrolle der produzierten Güter an.[3] Unter der Gruppe der Kosten, die durch schlecht Qualität verursacht werden lassen sich die Fehlerkosten subsumieren. Fehlerkosten sich also Folgekosten aufgrund von Qualitätsmängeln. Die Fehlerkosten können weiter unterteilt werden in interne und externe Fehlerkosten.[4] Interne Fehlerkosten sind z.B. die Kosten für Ausschuß und Nacharbeit. Die internen Fehlerkosten können mit eines Qualitätscontrollingsystems relativ leicht erfaßt werden. Die externen Fehlerkosten fallen außerhalb des Einflußbereiches einer Unternehmung an, und sind daher nicht so leicht quantifizierbar.[5] Außerdem ist die Höhe dieser Kosten nicht immer von vornherein bestimmbar. Bei diesen Folgekosten kann es sich u.a. um Garantieleistungen, Kosten für Produkthaftung oder auch um Opportunitätskosten aufgrund verschlechteter Erlösaussichten wegen Qualitätsdefiziten handeln.[6] Der Anteil der verschiedenen Qualitätskostenarten an den Gesamtkosten einer Unternehmung ist unterschiedlich. A.D.Liddle nennt folgende typische Größenordnungen:
- Prüf- und Beurteilungskosten: bis 3%
- externe Fehlerkosten: 1-2%
- interne Fehlerkosten: 10-25%[7]
[1] Vgl. Wicher (1992), S. 559
[2] Vgl. Engelhardt/Schütz (1991), S. 398
[3] Vgl. Wicher (1992), S. 560
[4] Vgl. Wicher (1992), S. 561
[5] Vgl. Engelhardt/Schütz (1990), S. 398
[6] Vgl. Engelhardt/Schütz (1990), S. 398
[7] Vgl. A.D.Liddle S.67
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