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Nach dem Urheberrechtsgesetz haben Sie, als Autor bzw. als Autorin das alleinige Urheberrecht an der von Ihnen verfassten Diplomarbeit. Dies beinhaltet insbesondere das Recht zur Veröffentlichung, Verbreitung, Vervielfältigung und grundsätzlich zur kommerziellen Vermarktung. Dies gilt auch nach der Abgabe beim Professor zur Benotung.
Logischer Weise gibt es Ausnahmen: Praxisarbeiten, die Sie in Zusammenarbeit mit Unternehmen oder anderen Institutionen verfasst haben und vertrauliche Informationen beinhalten, können Sie natürlich nur mit deren Einverständnis vermarkten.
Zu Ihrer weiteren Beruhigung sei gesagt, dass es besonders im Internet inzwischen eine ganze Industrie gibt, die Diplomarbeiten vermarktet. Diese Agenturen existierten sicher nicht, wenn das Geschäft verboten wäre! Diplom.de arbeitet sogar mit der Wochenzeitschrift „Wirtschaftswoche“ zusammen. Dieses bekanntermaßen eher konservative Blatt würde sich kaum in die Nähe von Leuten begeben, die die Urheberrechte nicht achten!
Generell haben Sie auf der letzten Seite Ihrer Arbeit durch Unterschrift dokumentiert, dass Sie die Arbeit ohne fremde Hilfe erstellt haben. Damit hat auch die Universität, sofern eine etwaige Prüfungsordnung nichts anderes sagt, keine Verwertungsrechte.
An dieser Stelle kann und darf allerdings keine individuelle juristische Beratung stattfinden. Bitte suchen Sie im Zweifel einen Anwalt auf.
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