|
|
|
|
|
Gesehen: 3107
Bewertungen: 1
|
|
Arbeitsrecht – Woran sollte bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses gedacht werden?
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses stellt im Arbeitsrecht ein zentrales Thema dar. Sie wirft sowohl von Arbeitnehmer- als auch von Arbeitgeberseite die häufigsten Fragen auf. Im Folgenden eine Zusammenstellung relevanter Punkte:
Für den Arbeitgeber, der einen Arbeitsvertrag kündigen möchte, sind wichtig:
- Gilt das Kündigungsschutzgesetz für das betroffene Arbeitsverhältnis?
- Sollte eine außerordentliche fristlose oder eine ordentliche fristgerechte Kündigung ausgesprochen werden? Hierfür muss der Kündigungsgrund beleuchtet werden.
- Ist eine vorherige Abmahnung erforderlich?
- Was muss bei der Kündigungsfrist bzgl. Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und gesetzliche Vorschriften beachtet werden? Welche anderen Vorschriften aus dem Arbeitsrecht müssen angewendet werden (Sozialwidrigkeit, Betriebsrat, Sonderkündigungsschutz für den Arbeitnehmer)?
- Mit welchem Inhalt und in welcher Form wird die Kündigung ausgesprochen? Wie wird sie zugestellt?
- Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit einer Auseinandersetzung über die Rechtswirksamkeit der Kündigung? Welches finanzielle Risiko ist mit einer evtl. Kündigungsschutzklage verbunden?
- Sollte der Arbeitnehmer von der Arbeitspflicht frei gestellt werden?
Für den Arbeitnehmer, der seinen Arbeitsvertrag kündigen möchte, sind wichtig:
- Hat die Kündigung des Arbeitsverhältnisses negative Folgen auf Sozialversicherungsleistungen (Sperrzeiten, Ruhezeiten für staatliche finanzielle Unterstützung)?
- Ist bei einem befristeten Vertrag die ordentliche, fristgerechte Kündigung zugelassen?
- Welche Kündigungsfristen schreibt das Arbeitsrecht vor (lt. Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Gesetz)
- Welcher Inhalt, welche Form, welche Zustellungsart sollte gewählt werden?
- Wie hoch ist das Risiko, dass sich der Arbeitgeber mit einer Klage gegen die Kündigung wehrt und welche Folgen hätte das ggf?
- Könnte der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer aufgrund der vorzeitigen Kündigung Schadensersatz verlangen?
Die Beantwortung der o. a. Fragen wird maßgeblich von individuellen Vereinbarungen, Interessen und Zielen beeinflusst. Für den Einzelfall empfiehlt sich die Beratung durch einen Anwalt. Sowohl Beratung als auch arbeitsgerichtliche Vertretung von Arbeitsnehmer oder Arbeitgeber erledigen auf Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwälte für Sie. In Oldenburg steht Ihnen dafür z. B. gerne Herr Rechtsanwalt Hartmut Lausch, auch Fachanwalt für Arbeitsrecht, zur Verfügung. Bitte nehmen Sie Kontakt auf: Rechtsanwälte und Notare Behrends-Birkner-Lausch, Rosenstr. 44 in 26122 Oldenburg.
Name: Birkner E-Mail: info@bb-internetseiten.de
|