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Spanien
In Spanien gibt es ein zentrales Testamentsregister, bei dem alle spansichen Testamente registriert sind. Über eine Anfrage kann geklärt werden, ob es ein spanisches Testament gibt.
Deutschland
In Deutschland ist jeder, der ein eigenhändiges Testament auffindet, verpflichtet, dieses unverzüglich dem Nachlassgericht zu übergeben. Dieses Verpflichtung ist strafbewehrt.
Ist das Testament bei einem Notar oder einem Gericht hinterlegt, wird es beim Tod dem zuständigen Nachlassgericht zugesandt.
Ob ein Testament existiert kann daher oftmals durch Nachfrage beim zuständigen deutschen Nachlassgericht bzw. beim zentralen Testamentsregister in Madrid geklärt werden. Mehr Informationen: www.rechtsanwalt-spanien.biz
Name: Frank E-Mail: frank@rechtsanwalt-spanien.biz
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