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Rein rechtlich gesehen nein, wirtschaftlich aber schon:
Auf Mietzahlungen wird grundsätzlich keine Mehrwertsteuer erhoben. Allein bei gewerblich genutzten Immobilien kann der Vermieter sich der Steuer unterwerfen, wenn er sich davon steuerliche Vorteile verspricht (Wann bei Gewerbe-Miete Umsatzsteuer anfällt), muß das aber nicht. Für den Wohnungsmieter ändert sich durch die Mehrwertsteuererhöhung an der Miethöhe unmittelbar also zunächst gar nichts.
Mittel- und langfristig sieht die Sache jedoch ein wenig anders aus, auch wenn die Steuererhöhung von 16% auf 19% nicht voll durchschlagen kann.
Denn gängige Mietvertragsformulare sehen heutezutage vor, daß die Betriebskosten auf den Wohnungsmieter umgelegt werden, und ein Teil dieser umzulegenden Kosten unterliegt nun einmal der Mehrwertsteuer (z.B. Heizöl) oder der Versicherungssteuer (Gebäudehaftpflicht, Brandversicherung), die gleichzeitig angehoben wird. Also wird jedenfalls (erstmals) mit der Betriebskostenabrechnung für 2007 in diesen Positionen die Steuererhöhung, wenn auch zeitversetzt, sehr wohl an die Mieter weitergegeben.
Die Betriebskostenerhöhung ist jedoch mit überschlägig 2-3 Cent je Quadratmeter und Monat noch überschaubar. Bei einer 70-Quadratmeter-Wohnung sind das auf das Jahr um die 20 Euro. Viel gravierender wird sich der Umstand auswirken, daß der Neubau von Wohnungen durch die Mehrwertsteuererhöhung deutlich teurer kommt. Da die Vermieter die Steuererhöhung - verständlicherweise - nicht aus eigener Tasche bezahlen wollen, werden sie die Mehrkosten bei Neuverträgen voll auf die Miete umlegen. Und da die Mietpreise von Neuabschlüssen überproportional in die örtlichen Mietspiegel eingehen ...
Name: RA Michael Cunningham, Nürnberg E-Mail: anwalt@ra-cunningham.de
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