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Wer die schönsten Wochen im Jahr unbeschwert und ohne böse Überraschungen genießen will, sollte sein Reisgepäck versichern lassen. Denn wird dieses entwendet, hat der Reisende, neben dem finanziellen Verlust, auch noch einige andere Unannehmlichkeiten, wie beispielsweise die Wiederbeschaffung der Kleidung, zu tragen. Umso wichtiger ist es daher, sein Reisegepäck und das seiner Begleiter vor Verlust abzusichern. Eine Reisegepäckversicherung versichert das Gepäck des Versicherten und das seiner mitreisenden Angehörigen. Dazu gehören Sachen des persönlichen Reisebedarfs aller versicherten Personen, sowie Reiseandenken und Geschenke, die auf einer Reise erworben werden. Jedoch fallen nicht Gegenstände unter den Begriff Reisegepäck, die der Berufsausübung dienen. Gleichzeitig als mitversichert gelten jedoch nicht Sportgeräte und Fahrräder. Will man diese dennoch versichern lassen, kann ein Versicherungsvergleich für Klärung sorgen. Auch sollte sich der versicherte Reisende über die Einschränkungen des Versicherungsschutzes vor Antritt seiner Reise informieren. So ist beispielsweise Reisegepäck, das nach 22 Uhr bis 6 Uhr morgens in einem abgestellten Kraftfahrzeug untergebracht wurde, nicht gegen Diebstahl versichert.
Wird die Urlaubsreise für nicht länger als zwei Stunden unterbrochen, gilt das Reisegepäck bei den meisten Versicherern als mitversichert. Verbringt der Versicherte seinen Urlaub auf einem Campingplatz, gilt das Gepäck nur während des Aufenthalts auf offiziellen Plätzen als abgesichert. In Zelten kann der Versicherungsnehmer sein Gepäck nur in der Zeit von 6 bis 22 Uhr als versichert wissen. Für Wertgegenstände wie Fotoapparate und Schmuck besteht bei der Aufbewahrung in Zelten kein Versicherungsschutz. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind von vornherein grundsätzlich Fahrkarten, Geld, besondere Wertgegenstände, Urkunden und Dokumente aller Art. Auch gibt es bei den Versicherern keine Möglichkeit, Gegenstände mit besonderem Kunst- oder Liebhaberwert auf einer Reise absichern zu lassen.
Leute, die aus beruflichen gründen Wertgegenstände bei sich führen müssen, sollten bei einem Versicherungsvergleich klären, welche Möglichkeiten es für eine entsprechende Absicherung gibt. Prothesen, Brillen und Kontaktlinsen sind bei den meisten Versicherungsunternehmen nicht automatisch gegen Diebstahl oder Verlust versichert. Auch werden in aller Regel Schäden die durch Kriegsereignisse, Streik oder andere nicht vorher abwägbare Geschehnisse entstanden sind, versichert. Im Verscherungsfall werden dem Geschädigten zerstörte oder abhanden gekommene Gegenstände bis zur vertraglich festgesetzten Höhe ersetzt. Über Konditionen und Einschränkungen der Versicherungsbedingungen sollte sich der Reisende vor Abschluss einer Reisegepäckversicherung erkundigen, um ungetrübt Urlaub machen zu können.
Name: Max Paul E-Mail: max-2004@gmx.de
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