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Hartz IV: Getrennt Leben unter einem Dach und ALG II kassieren?

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Der Autor kann und darf Sie auf dieser Seite zwar nicht rechtlich und steuerlich beraten, einige Eckpunkte für eigene Überlegungen und weiterführende Recherchen möchte ich Ihnen aber ans Herz legen:

  • Entscheidend hierbei ist der Nachweis, dass Sie und Ihr Partner keine eheähnliche Lebensgemeinschaft führen. Dazu müssen Sie nicht zwangsläufig geschieden sein, sondern in getrennten Wohnungen (auch in einem Haus) leben.
  • Für beiden Wohnungen sollten separate Mietverträge bestehen. Keine krummen Tricks mit fingierten Mietverträgen. Es wird - wenn eine der beiden Parteien als Vermieter auftritt - sicherlich geprüft werden, ob Mietzahlungen in der genannten Höhe geleistet und auf der Empfängerseite auch entsprechend versteuert werden.
  • Bedenken Sie als verheiratetes Paar, dass derjenige Ehegatte, der ein geringeres Einkommen hat, während der Trennung grundsätzlich einen Unterhaltsanspruch gegen den "Besserverdiener" hat. Hier wird von amtlicher Seite bestimmt zunächst geprüft, ob einzusetzendes Vermögen und Einkünfte des besserverdienenden Partners nicht für den Lebensunterhalt der anderen Partei ausreichen.

Autor: Peter Schmitdbauer

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