Sofern ihr Jahresbruttoeinkommen mehr als Euro 47.250,-- beträgt, können sich Arbeiter und Angestellte für den Abschluss einer Privaten Krankenversicherung entscheiden. Selbständige, Freiberufler und Beamte müssen sich ohnehin privat versichern. Liegt das Einkommen unter besagter Bemessungsgrenze, hat man jedoch die Möglichkeit, über die Kassenleistungen hinausgehende Absicherungen durch den Abschluss einer Krankenzusatzversicherung zu erhalten. Diese Variante ist besonders deshalb in den letzten Jahren interessant geworden, weil die Gesundheitsreform viele Leistungen gestrichen hat oder Zuzahlungen verlangt.
Da die Pflicht- und Bemessungsgrenze in regelmäßigen Abständen angehoben wird, wurde zugunsten der Arbeiter und Angestellten eine Sonderregelung beschlossen: Wer zum 31.12.2002 eine Private Krankenversicherung abgeschlossen hatte, kann dann dort weiterhin Mitglied bleiben, sofern sein Jahresbruttoeinkommen mindestens Euro 42.750,-- beträgt und er ist von der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit.
Stellt die Bemessungsgrenze keine Hürde dar, sollte ein Wechsel zur PKV, wie die Private Krankenversicherung kurz genannt wird, trotzdem wohl überlegt sein. Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist nämlich nur bei Arbeitslosigkeit oder einem unter die Bemessungsgrenze gesunkenen Einkommen möglich. Weiterhin gilt es zu berücksichtigen, dass Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen separat versichert werden müssen, hingegen aber in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert sind. Ältere Personen müssen bei einem Wechsel mit erhöhten Beiträgen rechnen, da die altersbedingt zu erwartenden Mehrausgaben für Behandlungen und Medikamente in die Beiträge einkalkuliert werden.
Doch ein Wechsel zur PKV bringt natürlich auch Vorteile. Je nach Versicherungsumfang und Familienstand lassen sich durchaus Euro 2.000,-- und mehr jährlich einsparen. Der Umfang der Absicherung ist natürlich auch ein erheblicher Pluspunkt. Es ist allgemein bekannt, dass Ärzte gerne Privatpatienten behandeln und meist ist es erheblich einfacher, Termine oder bestimmte Verordnungen zu erhalten. Ein Einzelzimmer während eines etwaigen Krankenhausaufenthaltes und die Chefarztbehandlung sind für Privatpatienten ebenfalls selbstverständlich. Praxisgebühr und Medikamentenzuzahlungen entfallen. Ein weiterer Pluspunkt ist die Möglichkeit, den Versicherungsumfang individuell zu gestalten und bestimmte Risiken im Leistungskatalog zu erfassen. Zwar sind die Kosten für ein Rundum-sorglos-Paket nicht gerade niedrig, jedoch bieten viele Versicherungen entweder an, durch Übernahme eines Eigenanteils die Beiträge zu senken oder zahlen einen Bonus, wenn bestimmte Leistungen nicht angefordert wurden.
Wer zur PKV wechseln möchte, kann diese ermächtigen, beim Hausarzt eine Auskunft über den Gesundheitszustand einzuholen. Somit schaltet man das Risiko aus, dass aufgrund nicht gemachter Auskünfte im Bedarfsfall eine Versicherungsleistung verweigert werden kann.