Steuern
Eigentlich jeder Mensch und jede Firma stöhnt unter der immer höher werdenden Last der Steuern. Klar ist trotzdem, dass ohne Steuereinnahmen ein Leben in einer solchen Gemeinschaft wie einem Staat nicht denkbar wäre. Steuern gibt es schon so lange Menschen in größeren Gemeinschaften zusammenleben. Damals wurde der finanzielle Beitrag für die Gemeinschaft als Dienstleistung, dem so genannten Frondienst, gezahlt. Jedem Bürger wurde ein bestimmter Teil der erarbeiteten Leistung für den Fronherrn abverlangt. Natürlich auch Sachabgaben sind normal gewesen. Daher wurde normalerweise eine Zehntel jeder Ernte in gemeinsamen Silos aufbewahrt. Der Begriff "Steuer" hat seinen Ursprung im Althochdeutschen. Damals beinhaltete die Vokabel stiura soviel wie Stütze oder Unterstützung. Schon im frühen Altertum wurden Steuern gezahlt. Sie wurden anno dazumal Tribut, Zoll oder Zehnt genannt. In der Gegenwart sind die meisten Einnahmen des neuen Staates die Steuern. In diesem Zusammenhang werden zum einen das Staatswesen unterstützt, zum anderen mehrere gemeinschaftlich verwendete Aufgaben, wie normalerweise das Gesundheitswesen. Steuern werden in Deutschland nicht zweckgebunden bezahlt. Dies bedeutet, dass normalerweise die Mineralölsteuer nicht als Beitrag für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen angesehen wird, sondern auf das Konto aller Staatseinnahmen hineingelangt. Zum ersten Mal wurde die Steuererhebung dreitausend Jahren vor Christus nachgewiesen. Im Norden von Afrika wurden anno dazumal eine Abgabe für die erbrachte Ernte und ein sog. Nilzoll gezahlt. In weiteren städtischen Hochkulturen, wie in Sumer wurden zum Beispiel die Haltung von Nutztieren und die Erträge vom Fischfang versteuert. Fast alle Steuerabgaben sind für den Verbraucher eigentlich bemerkbar. Daher sind Tabak- und Alkoholsteuer im beim Preis dabei. Kaum jemand macht sich bewusst, dass bei einem solchen Einkauf ein bestimmter Betrag an den Staat abgeführt wird. Auch die Mehrwertsteuer, welche für Güter und Dienstleistungen zu zahlen sind, ist mehrfach kaum zu spüren. Schlussendlich kam dies mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer erst wieder ins Bewusstsein. Die Durchführung der Besteuerung, folglich das Steuererhebungsverfahren ist aus dem Aufgabenbereich der Behörden, also dem Finanzamt. Die Gesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland bildet die Basis für das Steuererhebungsverfahren. Es soll ausgesprochen schwierig ein. Viele unterschiedliche Gesetze erschweren die Anwendung und ziehen einen hohen Beratungsaufwand nach sich. seoberatung.net Autor : Daniel Keppler eMail: artikel[@]danielkeppler.de